Alles Wichtige zum Download

Einen Antrag stellen, die Förderrichtlinien einsehen oder das Logo der LWL-Sozialstiftung herunterladen: Auf dieser Seite finden Sie alle erforderlichen und nützlichen Dokumente oder Dateien zum Download.

Hier finden Sie die erforderlichen Dokumente für den Projektantrag zum Download. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen bis zum 28. Februar bzw. 31. August des laufenden Jahres vollständig vorliegen müssen (es gilt das Datum des Poststempels). Die Unterlagen umfassen

  1. den Projektantrag
  2. den Finanz- und Kostenplan und
  3. den aktuellen Freistellungsbescheid (Kommunen benötigen keinen Freistellungsbescheid).


Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt zu uns auf und lassen sich beraten.

Hier finden Sie die Vorlagen für die Erstellung des Projektantrages:

Hier finden Sie die Unterlagen für den Verwendungsnachweis und Projektabschluss. Wir benötigen einen kurzen Sachbericht, der die Zielerreichung bzw. Abweichungen davon darstellt und erläutert (bitte maximal zwei Seiten) sowie eine Finanzierungsübersicht.

Die Schlussabrechnung muss innerhalb von drei Monaten nach Förderende erfolgen.

Hier finden Sie allgemeine Informationen über die LWL-Sozialstiftung und unser Logo in verschiedenen Varianten für die Verwendung in der Öffentlichkeitsarbeit. Sollten Sie .eps-Dateien benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Was die LWL-Sozial-Stiftung macht

Informationen über die LWL-Sozial-Stiftung.

LWL ist kurz für: Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Der LWL ist für die Menschen da.

Und für das Gebiet Westfalen-Lippe.

Das Gebiet Westfalen-Lippe ist in Nord-Rhein-Westfalen.

Auf der Deutschland-Karte ist das Gebiet rot eingezeichnet.

Westfalen-Lippe

Die LWL-Sozial-Stiftung gehört zum LWL.

Die Sozial-Stiftung will:

  • Mehr Inklusion
  • Mehr Teilhabe für alle Menschen in Westfalen-Lippe
  • Weniger Barrieren

 

Menschen sollen gesund bleiben.

Und sich wohl fühlen.

Die Sozial-Stiftung gibt zum Beispiel Geld für: 

Soziale Projekte. 

Das hilft Menschen,

die in Westfalen-Lippe wohnen.

Wer Geld bekommen möchte,

muss einen Antrag schreiben.

Und Regeln beachten.

Die Regeln stehen in den Förder-Richtlinien (Achtung: schwere Sprache). 

Eine Person allein bekommt kein Geld.

Das Geld bekommen nur:

  • Vereine
  • Dörfer
  • Städte
  • Soziale Einrichtungen

Das Geld bezahlt zum Beispiel:

  • Die Arbeit von Menschen
  • Bücher
  • Internet-Seiten
  • mehr Leichte Sprache
Buch mit Bildern der Leichten Sprache

Was auf diesen Internet-Seiten steht

Die Internet-Seiten beschreiben:

  • die LWL-Sozial-Stiftung
  • Wer Geld bekommen kann
  • Was man dafür tun muss
  • Wer über das Geld entscheidet
  • Wer Geld bekommen hat
  • Welchen Menschen das Geld nützt

Wenn Sie mehr Wissen wollen:

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen.

Die Nummer ist:

0251 591 8354

Sie können eine E-Mail schreiben.

Die Adresse ist:

info@lwl-sozialstiftung.de

Sie können auch einen Brief schreiben.

Die Adresse ist:

LWL-Sozialstiftung gGmbH

An den Speichern 6

48157 Münster

 

 

 


Die Deutschland-Karte gehört: TUBS, CC BY-SA 3.0

Die anderen Bilder gehören: ARASAAC – Gobierno de Aragon

Einführungsvideo in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

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