Häufige Fragen
Die LWL-Sozialstiftung gGmbH wurde im Jahr 2020 gegründet und ist seit 2021 als gemeinnützige Fördergesellschaft tätig. Die LWL-Sozialstiftung fördert soziale Aufgaben und Projekte, die die Pflichtaufgaben des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe flankieren und so deren Wirkung erweitern. Wir fühlen uns der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.
Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragstellung frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. So können wir Sie bestmöglich zu Ihrer Projektidee beraten.
Förderung „Inklusion und Teilhabe“:
Die LWL-Sozialstiftung fördert Maßnahmen und Angebote für Personen mit körperlichen, kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen, z.B. in den Bereichen:
- Erziehung und Bildung
- Wohlfahrtswesen
- Jugendhilfe
- Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege vornehmlich auf dem Gebiet der psychiatrischen Erkrankungen
- Wissenschaft und Forschung
Förderung „Digitalisierung in der Eingliederungshilfe“:
Die LWL-Sozialstiftung ermöglicht mit diesem Förderschwerpunkt, Potenziale und Lösungsansätze der Digitalisierung in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Alltag zu erproben. Dem Fachkräftemangel soll gezielt begegnet, die flächendeckende Versorgung gesichert sowie neue Konzepte der Unterstützung hervorgebracht werden.
Die Förderrichtlinien sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter Service und Downloads.
Bei der LWL-Sozialstiftung können steuerbegünstigte Körperschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts Förderanträge stellen, sofern sie ihren Sitz in Westfalen-Lippe haben und/oder ein Projekt in diesem Gebiet oder Teilen davon umsetzen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit, in der Regel durch einen aktuellen Freistellungsbescheid oder die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. Sofern ein solcher Nachweis noch nicht vorliegt, ist stattdessen ein aktueller Bescheid über die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen gemäß § 60a Absatz 1 AO vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen eine schriftliche Bescheinigung über die steuerbegünstigte Mittelverwendung einreichen. Eine Förderung von Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
Die LWL-Sozialstiftung fördert auf unterschiedliche Weise. Grundlage der Förderung sind die Förderrichtlinien der LWL-Sozialstiftung. Sie kann beispielsweise Projekte mit kleineren Förderbeträgen anstoßen, bei anderen Projekten aber auch über mehrere Jahre einen Teil der Kosten übernehmen. Folgende Förderarten und Finanzierungsmodelle sind möglich:
Anschubförderung
Projektförderung
Die Auszahlung erfolgt je nach Erfordernis als:
Fehlbetragsfinanzierung
Vollfinanzierung (nur ausnahmsweise)
Im Rahmen der Förderung ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % erforderlich. Eigenmittel müssen nicht zwingend Geldmittel sein. Auch die Übernahme relevanter Projektkosten, z. B. für die Miete von Büroräumen, kann als Eigenmittel angerechnet werden.
Die Kriterien, auf deren Grundlage die LWL-Sozialstiftung Förderentscheidungen trifft, sind vielfältig. Für die Entscheidung spielen zum Beispiel folgende Aspekte eine Rolle:
1. Regionaler Bezug
Die LWL-Sozialstiftung ist der Region Westfalen-Lippe verpflichtet und fördert ausschließlich Projekte, die für und in Westfalen-Lippe umgesetzt werden.
2. Neue soziale Impulse
Die Projekte und Maßnahmen sollen Impulse geben, mit denen die soziale Landschaft weiterentwickelt werden kann. Sie sollen dazu beitragen, neue Ideen zu realisieren und Vorbildcharakter zu entwickeln. Dazu zählen beispielsweise:
Angebote und Maßnahmen für neu entstandene soziale Herausforderungen
neu entwickelte Vorhaben für bekannte Probleme
die Erschließung neuer Angebote für Menschen mit körperlichen, kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen
Projekte, die neue Denk- und Handlungsmuster entwickeln, erproben und nachhaltig verankern
Im Wesentlichen sollen öffentliche Träger bei ihren Pflichtaufgaben unterstützt werden, um deren Wirksamkeit zu stärken und zu erweitern.
3. Öffentlichkeitswirksamkeit
Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, die LWL-Sozialstiftung in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern und ihre Bedeutung für soziale Entwicklungen auch über Westfalen-Lippe hinaus zu stärken.
4. Netzwerkfähigkeit
Die LWL-Sozialstiftung legt besonderen Wert darauf, dass die zu fördernden Projekte an regionale Netzwerke anschlussfähig sind und diese angemessen einbeziehen. Die Projekte und Maßnahmen sollen dazu beitragen, Netzwerke auf- und auszubauen, weiterzuentwickeln und langfristig zu sichern sowie relevante Beteiligte einzubinden. Ein aktives Mitwirken der zuständigen Kommunen ist anzustreben.
Langfristig sollen die Projekte zur weiteren Verbesserung der sozialen Infrastruktur in der gesamten Region Westfalen-Lippe beitragen.
Pro Kalenderjahr gibt es zwei Antragsfristen:
- 28. Februar
- 31. August
Zu diesem Zeitpunkt müssen die Unterlagen vollständig mit dem Projektantrag, dem Finanzierungsplan und einem aktuellen Freistellungsbescheid oder einer Bescheinigung über die gemeinnützige Mittelverwendung vorliegen. Es gilt das Datum des Poststempels; die digitale Übermittlung mit gültiger Unterschrift und Unternehmensstempel erfolgt ausschließlich ergänzend und ersetzt den postalischen Versand nicht.
Über Anträge, die bis zum 28. Februar vollständig vorliegen, entscheidet der Aufsichtsrat im Frühsommer. Über Anträge, die bis zum 31. August bei der Stiftung eingehen, wird zum Ende des Jahres entschieden.
Nach dem Förderbeschluss wird ein Fördervertrag geschlossen und die Maßnahme kann beginnen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung kann zudem mit Auflagen verbunden sein.
Anträge können fortlaufend gestellt werden. Nehmen Sie vor der Antragsstellung Kontakt zu uns auf, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu besprechen. Gerne können Sie dazu auch unser Anfrageformular nutzen.
Einzureichen sind die vollständigen Antragsunterlagen jeweils zum 28. Februar/31. August des Jahres, um in der Folgesitzung des Aufsichtsrats berücksichtigt zu werden.
Anträge richten Sie an:
Postalisch:
LWL-Sozialstiftung gGmbH
Geschäftsführung
An den Speichern 6
48157 Münster
Digital:
Es gilt das Datum des Poststempels; die digitale Übermittlung mit gültiger Unterschrift und Unternehmensstempel erfolgt ausschließlich ergänzend und ersetzt den postalischen Versand nicht.
Folgendes fördert die LWL-Sozialstiftung nicht:
- Investitionskosten wie Bauvorhaben, Betriebsausstattungen oder Abbau physischer Barrieren
- Projekte von Einzelpersonen
- Temporäre Aktionen wie Tagungen oder Feste
- Projekte ohne neue soziale Impulse (Methodik/Zielgruppe)
- Tiergestützte Angebote
- Projekte, die bereits begonnen haben sowie Anschluss- oder Ausfallfinanzierung
- Doppelförderungen ein und desselben Förderzwecks (bei Kombination mit weiteren Fördermittelgebern sind diese gesondert auszuweisen)