Förderung / Häufige Fragen

Mann auf einer Couch in Beratungssituation mit zwei Personen

Die LWL-Sozialstiftung gGmbH wurde im Jahr 2020 gegründet und ist seit dem Jahr 2021 als gemeinnützige Fördergesellschaft tätig. Die LWL-Sozialstiftung fördert soziale Aufgaben und Projekte, die die Pflichtaufgaben des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe flankieren und so deren Wirkung erweitern. Wir fühlen uns  der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Förderrichtlinien oder Sie nehmen persönlich Kontakt zu uns auf.

Die LWL-Sozialstiftung fördert Maßnahmen und Angebote für Personen mit körperlichen, kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen, z.B. in den Bereichen:

  • Erziehung und Bildung
  • Wohlfahrtswesen
  • Jugendhilfe
  • Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege vornehmlich auf dem Gebiet der psychiatrischen Erkrankungen
  • Wissenschaft und Forschung

 

Bei der LWL-Sozialstiftung können steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts Förderanträge stellen, die ihren Sitz in Westfalen-Lippe haben und/oder ein Projekt in diesem Gebiet oder Teilen davon umsetzen. Die Voraussetzung dafür ist ein aktueller Freistellungsbescheid bzw. der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Einzelpersonen können nicht gefördert werden.

Die LWL-Sozialstiftung fördert auf ganz unterschiedliche Weise. Grundlage der Förderung bilden die Förderrichtlinien der LWL-Sozialstiftung. Sie kann zum Beispiel Projekte mit kleinen Summen anschieben, für andere aber auch über mehrere Jahre einen Teil der Kosten übernehmen. Folgende Förderarten und Finanzierungsmodelle sind möglich:

  • Anschubförderung
  • Projektförderung

 

Die Auszahlung erfolgt je nach Erfordernis als:

  • Fehlbetragsfinanzierung
  • Vollfinanzierung (nur ausnahmsweise)

 

Das Einbringen von mind. 10% Eigenmitteln ist im Rahmen der Förderung notwendig. Eigenmittel müssen nicht zwingend Geldmittel sein. Angerechnet werden auch die Übernahme von relevanten Projektkosten (z.B. Miete der Büroräume)

Die Kriterien, auf deren Grundlage die LWL-Sozialstiftung fördert, sind vielfältig. Für die Entscheidung spielen zum Beispiel folgende Aspekte eine Rolle:

1. Regionaler Bezug
Die LWL-Sozialstiftung ist der Region Westfalen-Lippe verpflichtet und fördert ausschließlich Projekte, die für und auf dem Gebiet Westfalen-Lippe umgesetzt werden.

2. Soziale Impulse mit innovativen Ansatz
Die Projekte und Maßnahmen sollen Impulse geben, mit denen die soziale Landschaft weiterentwickelt werden kann. Sie sollen helfen, Ideen zu realisieren, die Vorbildcharakter haben und einen innovativen Ansatz verfolgen. Das sind beispielsweise:

  • Angebote und Maßnahmen für eine neu entstandene soziale Herausforderung
  • Neu entwickelte Vorhaben für altbekannte Probleme
  • Die Erschließung eines Angebots für die Zielgruppe Menschen mit körperlichen, kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen
  • Projekte, die neue Denk- und Handlungsmuster etablieren oder dazu beitragen, diese zu verfestigen und zu etablieren

Im Wesentlichen sollen die öffentlichen Träger bei ihren Pflichtaufgaben unterstützt werden, um deren Wirksamkeit zu stärken und zu erweitern. 

3. Öffentlichkeitswirksamkeit
Die geförderten Projekte sollen die LWL-Sozialstiftung in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit verankern und die Rolle eines Impulsgebers für soziale Entwicklungen auch über Westfalen-Lippe hinaus stärken.

4. Netzwerkfähigkeit
Die LWL-Sozialstiftung legt besonderen Wert darauf, dass die zu fördernden Projekte anschlussfähig an regionale Netzwerke sind und diese in geeigneter Art und Weise einbeziehen. Die Projekte und Maßnahmen sollen einen Beitrag liefern, Netzwerke auf- und auszubauen, neu zu gestalten, zu sichern und relevante Akteure einzubinden. Ein aktives Mitwirken der zuständigen Kommunen ist anzustreben. Langfristig sollen die Projekte zur weiteren Verbesserung der sozialen Infrastruktur in der gesamten Region Westfalen-Lippe beitragen.

Pro Kalenderjahr gibt es zwei Antragsfristen:

  • 28. Februar
  • 31. August

Zu diesem Zeitpunkt müssen die Unterlagen vollständig mit dem Projektantrag, dem Finanz- und Kostenplan und einem aktuellen Freistellungsbescheid vorliegen. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der Eingang der digitalen Unterlagen mit gültiger Unterschrift und Unternehmensstempel vorab.

Über alle Anträge, die bis zum 28. Februar vollständig vorliegen, entscheidet der Aufsichtsrat im Frühsommer. Über die Anträge, die die Stiftung bis zum 31. August erreichen, wird im November/Dezember eine Entscheidung getroffen. Nach einem erfolgten Förderbeschluss wird ein Fördervertrag geschlossen und die Maßnahme kann beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung der LWL-Sozialstiftung erfolgen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, die Förderung kann zudem mit Auflagen verbunden sein.

Anträge können fortlaufend gestellt werden. Nehmen Sie vor der Antragsstellung Kontakt zu uns auf, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu besprechen. Gerne können Sie dazu auch unser Anfrageformular nutzen.

Einzureichen sind die vollständigen Antragsunterlagen jeweils zum 28. Februar/31. August des Jahres, um in der Folgesitzung des Aufsichtsrats berücksichtigt zu werden.

Anträge richten Sie an:

LWL-Sozialstiftung gGmbH
Geschäftsführung
An den Speichern 6
48157 Münster

Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der Eingang der digitalen Unterlagen mit gültiger Unterschrift und Unternehmensstempel.

Folgendes fördert die LWL-Sozialstiftung nicht:

  • Investitionskosten wie Bauvorhaben, Betriebsausstattungen oder Abbau physischer Barrieren
  • Projekte von Einzelpersonen
  • Temporäre Aktionen wie Tagungen oder Feste
  • Projekte ohne innovativen Charakter (Methodik/Zielgruppe)
  • Tiergestützte Angebote
  • Projekte, die bereits begonnen haben sowie Anschluss- oder Ausfallfinanzierung
  • Doppelförderungen ein und desselben Förderzwecks (bei Kombination mit weiteren Fördermittelgebern sind diese gesondert auszuweisen)

Was die LWL-Sozial-Stiftung macht

Informationen über die LWL-Sozial-Stiftung.

LWL ist kurz für: Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Der LWL ist für die Menschen da.

Und für das Gebiet Westfalen-Lippe.

Das Gebiet Westfalen-Lippe ist in Nord-Rhein-Westfalen.

Auf der Deutschland-Karte ist das Gebiet rot eingezeichnet.

Westfalen-Lippe

Die LWL-Sozial-Stiftung gehört zum LWL.

Die Sozial-Stiftung will:

  • Mehr Inklusion
  • Mehr Teilhabe für alle Menschen in Westfalen-Lippe
  • Weniger Barrieren

 

Menschen sollen gesund bleiben.

Und sich wohl fühlen.

Die Sozial-Stiftung gibt zum Beispiel Geld für: 

Soziale Projekte. 

Das hilft Menschen,

die in Westfalen-Lippe wohnen.

Wer Geld bekommen möchte,

muss einen Antrag schreiben.

Und Regeln beachten.

Die Regeln stehen in den Förder-Richtlinien (Achtung: schwere Sprache). 

Eine Person allein bekommt kein Geld.

Das Geld bekommen nur:

  • Vereine
  • Dörfer
  • Städte
  • Soziale Einrichtungen

Das Geld bezahlt zum Beispiel:

  • Die Arbeit von Menschen
  • Bücher
  • Internet-Seiten
  • mehr Leichte Sprache
Buch mit Bildern der Leichten Sprache

Was auf diesen Internet-Seiten steht

Die Internet-Seiten beschreiben:

  • die LWL-Sozial-Stiftung
  • Wer Geld bekommen kann
  • Was man dafür tun muss
  • Wer über das Geld entscheidet
  • Wer Geld bekommen hat
  • Welchen Menschen das Geld nützt

Wenn Sie mehr Wissen wollen:

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen.

Die Nummer ist:

0251 591 8354

Sie können eine E-Mail schreiben.

Die Adresse ist:

info@lwl-sozialstiftung.de

Sie können auch einen Brief schreiben.

Die Adresse ist:

LWL-Sozialstiftung gGmbH

An den Speichern 6

48157 Münster

 

 

 


Die Deutschland-Karte gehört: TUBS, CC BY-SA 3.0

Die anderen Bilder gehören: ARASAAC – Gobierno de Aragon

Einführungsvideo in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

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