Wer wir sind
Die LWL-Sozialstiftung wurde im Jahr 2020 als Tochtergesellschaft des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) gegründet. Ein Jahr später wurde sie als gemeinnützig anerkannt und kann seitdem Förderungen vergeben. Jährlich stehen zur Vergabe etwa 800.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel fließen in soziale Projekte im Gebiet Westfalen-Lippe. Mit diesem Fördervolumen nimmt die LWL-Sozialstiftung im sozialen Bereich neben der Stiftung Wohlfahrtspflege und der Aktion Mensch eine Spitzenposition ein.
Wer entscheidet über Förderungen
der LWL-Sozialstiftung?
Über Förderanträge entscheidet der Aufsichtsrat der LWL-Sozialstiftung, der grundsätzlich zweimal im Jahr tagt. Für Anträge auf Förderung gibt es zwei Termine, die zu beachten sind: über Anträge, die die LWL-Sozialstiftung bis Ende Februar erreichen, entscheidet der Aufsichtsrat in der Regel noch im ersten Halbjahr; Anträge, die bis Ende August gestellt werden, werden zum Ende des Jahres entschieden.
Die Anträge werden durch die Geschäftsführung geprüft und bewertet und dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt. Nach dem Beschluss zur Förderung wird mit den Antragstellenden ein Fördervertrag geschlossen und die Projekte können beginnen. Förderungen können mit Auflagen verbunden sein. Eine Ablehnung der Förderung bedarf keiner Begründung. Bei Interesse an einer Förderung nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt auf. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für die Förderprojekte zur Seite.