Wer wir sind
Die LWL-Sozialstiftung wurde im Jahr 2020 als Tochtergesellschaft des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) gegründet. Ein Jahr später wurde sie als gemeinnützig anerkannt und kann seitdem Förderungen vergeben. Jährlich stehen zur Vergabe etwa 1 Million Euro zur Verfügung. Diese Mittel fließen in soziale Projekte im Gebiet Westfalen-Lippe.
Wer entscheidet über Förderungen
der LWL-Sozialstiftung?
Über Förderanträge entscheidet der Aufsichtsrat der LWL-Sozialstiftung, der zweimal im Jahr tagt. Für Anträge auf Förderung gibt es zwei Termine, die zu beachten sind: Über Anträge, die die LWL-Sozialstiftung bis Ende Februar erreichen, entscheidet der Aufsichtsrat in der Regel noch im ersten Halbjahr. Über Anträge, die bis Ende August gestellt werden, entscheidet der Aufsichtsrat in der Regel zum Ende des Jahres.
Nach eingehender Prüfung durch die Geschäftsführung und Bewertung durch interne Gremien werden die Anträge dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt. Bei einer Förderzusage schließen wir mit den Antragstellenden einen Fördervertrag, sodass die Projekte starten können. Die Förderzusage kann mit Auflagen verbunden sein. Im Falle einer Ablehnung werden keine Gründe genannt.
Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Förderung zur Verfügung.