Die LWL-Sozialstiftung startet eine gezielte Sonderförderung, um inklusive Mobilitätslösungen für Menschen mit Behinderung zu entwickeln und zu realisieren. Mobilität gilt als fundamentaler Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Menschen mit Behinderung sehen sich im Alltag jedoch häufig mit strukturellen, infrastrukturellen und organisatorischen Barrieren konfrontiert. Die neue Förderung setzt an genau dieser Herausforderung an und schafft gezielte Anreizstrukturen für innovative Projekte, die inklusive Mobilitätsansätze entwickeln.
Die Sonderförderung richtet sich an projektbasierte Vorhaben, die Barrieren in der Mobilität abbauen und dadurch individuelle Selbstständigkeit sowie Teilhabe an Arbeit, Bildung, Kultur und sozialen Kontexten verbessern. Gefördert werden Projekte mit modellhaftem Charakter, die übertragbare Ansätze für Westfalen-Lippe entwickeln und ökologische, soziale sowie strukturelle Aspekte der Mobilität vereinen.
Gefördert werden beispielsweise Projekte, die:
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inklusive und umweltfreundliche Mobilitätsangebote entwickeln und erproben,
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Menschen mit Behinderung aktiv in Entwicklung und Umsetzung einbeziehen,
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Sensibilisierung und Qualifizierung relevanter Akteurinnen und Akteure vorsehen,
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Kooperationen zwischen Behindertenhilfe, Kommunen und Verkehrsunternehmen realisieren,
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ländliche Lösungen zur Sicherung von Mobilität und Teilhabe entwerfen.
Projekte müssen barriereabbauend, inklusiv und übertragbar sein. Der Förderbeitrag steht gemeinnützigen Körperschaften und öffentlichen Institutionen mit Sitz oder Projektstandort in Westfalen-Lippe zur Verfügung. Investive Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, institutionelle Förderung, Anschlussfinanzierungen ohne Aufgabenerweiterung sowie Veranstaltungen ohne konkreten Projektbezug werden nicht unterstützt.
Volumen, Fristen und Antrag
Für das Förderjahr 2026 stellt die LWL-Sozialstiftung insgesamt eine Million Euro für Leuchtturmprojekte bereit. Gefördert werden Personal- und Sachkosten. Die Antragsfristen sind der 28. Februar und der 31. August eines Jahres. Antragstellerinnen und Antragsteller reichen vollständige Bewerbungsunterlagen inklusive Projektantrag, Kosten- und Finanzierungsplan sowie geltender Nachweise gemeinsam als PDF ein.
Beratung und Entscheidung
Vor der Antragstellung empfiehlt die LWL-Sozialstiftung eine Projektberatung, um die Förderfähigkeit und Ausrichtung der Projektidee zu klären. Die Entscheidung über Förderanträge trifft der Aufsichtsrat der Stiftung in der Regel im Juni und November.
Die neue Sonderförderung „Mobilitätsentwicklung für Menschen mit Behinderung“ setzt klare Signale für inklusionsorientierte, nachhaltige und zukunftsweisende Mobilitätslösungen in Westfalen-Lippe. Sie bietet Organisationen und Initiativen einen strukturierten Rahmen, um innovative Beiträge zur gleichberechtigten Teilhabe zu leisten und Barrieren systematisch zu adressieren.