Wer wir sind

Die LWL-Sozialstiftung wurde im Jahr 2020 als Tochtergesellschaft des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) gegründet. Ein Jahr später wurde sie als gemeinnützig anerkannt und kann seitdem Förderungen vergeben. Jährlich stehen zur Vergabe etwa 1 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel fließen in soziale Projekte im Gebiet Westfalen-Lippe.
Wer entscheidet über Förderungen
der LWL-Sozialstiftung?
Über Förderanträge entscheidet der Aufsichtsrat der LWL-Sozialstiftung, der zwei mal im Jahr tagt. Für Anträge auf Förderung gibt es zwei Termine, die zu beachten sind: über Anträge, die die LWL-Sozialstiftung bis Ende Februar erreichen, entscheidet der Aufsichtsrat in der Regel noch im ersten Halbjahr; Anträge, die bis Ende August gestellt werden, werden zum Ende des Jahres entschieden.
Nach eingehender Prüfung durch die Geschäftsführung und Bewertung durch interne Gremien werden die Anträge dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt. Im Falle einer Förderzusage schließen wir mit den Antragstellenden einen Fördervertrag, sodass die Projekte starten können. Förderzusagen können mit Auflagen verbunden sein. Eine Ablehnung erfolgt ohne Angabe von Gründen. Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Wir stehen Ihnen dabei gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.