Förderschwerpunkte / Häufige Fragen
Die LWL-Sozialstiftung gGmbH wurde im Jahr 2020 gegründet und ist seit dem Jahr 2021 als gemeinnützige Fördergesellschaft tätig. Die LWL-Sozialstiftung fördert soziale Aufgaben und Projekte, die die Pflichtaufgaben des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe flankieren und so deren Wirkung erweitern. Wir fühlen uns der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.
Wir empfehlen Ihnen, nehmen Sie vor der Antragstellung persönlich Kontakt zu uns auf. Dann können wir Sie bestmöglich zu Ihrer Projektidee beraten.
Regelförderung:
Die LWL-Sozialstiftung fördert Maßnahmen und Angebote für Personen mit körperlichen, kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen, z.B. in den Bereichen:
- Erziehung und Bildung
- Wohlfahrtswesen
- Jugendhilfe
- Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege vornehmlich auf dem Gebiet der psychiatrischen Erkrankungen
- Wissenschaft und Forschung
Förderung „Digitalisierung in der Eingliederungshilfe“:
Die LWL-Sozialstiftung ermöglicht mit diesem Förderschwerpunkt ab sofort, Potenziale und Lösungsansätze der Digitalisierung in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Alltag zu erproben. Dem Fachkräftemangel soll gezielt begegnet, die flächendeckende Versorgung gesichert sowie neue Konzepte der Unterstützung hervorgebracht werden.
Sonderförderung Ehrenamt:
Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen ändern sich auch die Erwartungen der Menschen an ihr ehrenamtliches Engagement. Dies stellt Vereine, Organisationen, usw., die bei ihrer Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Beeinträchtigungen auf ehrenamtlich tätige Unterstützung angewiesen sind, vor besondere Herausforderungen. Aufgrund dessen wird es notwendig, die Ehrenamtsarbeit neu auszurichten. Mit diesem Förderschwerpunkt unterstützt die LWL-Sozialstiftung die Neuausrichtung des Ehrenamts in Ihrer Institution/Ihrem Verein.
Die Förderrichtlinien der beiden Förderschwerpunkte sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter Service und Downloads.
Bei der LWL-Sozialstiftung können steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts Förderanträge stellen, die ihren Sitz in Westfalen-Lippe haben und/oder ein Projekt in diesem Gebiet oder Teilen davon umsetzen. Die Voraussetzung dafür ist ein aktueller Freistellungsbescheid bzw. der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Einzelpersonen können nicht gefördert werden.
Die LWL-Sozialstiftung fördert auf ganz unterschiedliche Weise. Grundlage der Förderung bilden die Förderrichtlinien der LWL-Sozialstiftung. Sie kann zum Beispiel Projekte mit kleinen Summen anschieben, für andere aber auch über mehrere Jahre einen Teil der Kosten übernehmen. Folgende Förderarten und Finanzierungsmodelle sind möglich:
- Anschubförderung
- Projektförderung
Die Auszahlung erfolgt je nach Erfordernis als:
- Fehlbetragsfinanzierung
- Vollfinanzierung (nur ausnahmsweise)
Das Einbringen von mind. 10% Eigenmitteln ist im Rahmen der Förderung notwendig. Eigenmittel müssen nicht zwingend Geldmittel sein. Angerechnet werden auch die Übernahme von relevanten Projektkosten (z.B. Miete der Büroräume)
Die Kriterien, auf deren Grundlage die LWL-Sozialstiftung fördert, sind vielfältig. Für die Entscheidung spielen zum Beispiel folgende Aspekte eine Rolle:
1. Regionaler Bezug
Die LWL-Sozialstiftung ist der Region Westfalen-Lippe verpflichtet und fördert ausschließlich Projekte, die für und auf dem Gebiet Westfalen-Lippe umgesetzt werden.
2. Soziale Impulse mit innovativen Ansatz
Die Projekte und Maßnahmen sollen Impulse geben, mit denen die soziale Landschaft weiterentwickelt werden kann. Sie sollen helfen, Ideen zu realisieren, die Vorbildcharakter haben und einen innovativen Ansatz verfolgen. Das sind beispielsweise:
- Angebote und Maßnahmen für eine neu entstandene soziale Herausforderung
- Neu entwickelte Vorhaben für altbekannte Probleme
- Die Erschließung eines Angebots für die Zielgruppe Menschen mit körperlichen, kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen
- Projekte, die neue Denk- und Handlungsmuster etablieren oder dazu beitragen, diese zu verfestigen und zu etablieren
Im Wesentlichen sollen die öffentlichen Träger bei ihren Pflichtaufgaben unterstützt werden, um deren Wirksamkeit zu stärken und zu erweitern.
3. Öffentlichkeitswirksamkeit
Die geförderten Projekte sollen die LWL-Sozialstiftung in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit verankern und die Rolle eines Impulsgebers für soziale Entwicklungen auch über Westfalen-Lippe hinaus stärken.
4. Netzwerkfähigkeit
Die LWL-Sozialstiftung legt besonderen Wert darauf, dass die zu fördernden Projekte anschlussfähig an regionale Netzwerke sind und diese in geeigneter Art und Weise einbeziehen. Die Projekte und Maßnahmen sollen einen Beitrag liefern, Netzwerke auf- und auszubauen, neu zu gestalten, zu sichern und relevante Akteure einzubinden. Ein aktives Mitwirken der zuständigen Kommunen ist anzustreben. Langfristig sollen die Projekte zur weiteren Verbesserung der sozialen Infrastruktur in der gesamten Region Westfalen-Lippe beitragen.
Pro Kalenderjahr gibt es zwei Antragsfristen:
- 28. Februar
- 31. August
Zu diesem Zeitpunkt müssen die Unterlagen vollständig mit dem Projektantrag, dem Finanz- und Kostenplan und einem aktuellen Freistellungsbescheid vorliegen. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der Eingang der digitalen Unterlagen mit gültiger Unterschrift und Unternehmensstempel vorab.
Über alle Anträge, die bis zum 28. Februar vollständig vorliegen, entscheidet der Aufsichtsrat im Frühsommer. Über die Anträge, die die Stiftung bis zum 31. August erreichen, wird im November/Dezember eine Entscheidung getroffen. Nach einem erfolgten Förderbeschluss wird ein Fördervertrag geschlossen und die Maßnahme kann beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung der LWL-Sozialstiftung erfolgen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, die Förderung kann zudem mit Auflagen verbunden sein.
Anträge können fortlaufend gestellt werden. Nehmen Sie vor der Antragsstellung Kontakt zu uns auf, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu besprechen. Gerne können Sie dazu auch unser Anfrageformular nutzen.
Einzureichen sind die vollständigen Antragsunterlagen jeweils zum 28. Februar/31. August des Jahres, um in der Folgesitzung des Aufsichtsrats berücksichtigt zu werden.
Anträge richten Sie an:
LWL-Sozialstiftung gGmbH
Geschäftsführung
An den Speichern 6
48157 Münster
Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der Eingang der digitalen Unterlagen mit gültiger Unterschrift und Unternehmensstempel.
Folgendes fördert die LWL-Sozialstiftung nicht:
- Investitionskosten wie Bauvorhaben, Betriebsausstattungen oder Abbau physischer Barrieren
- Projekte von Einzelpersonen
- Temporäre Aktionen wie Tagungen oder Feste
- Projekte ohne innovativen Charakter (Methodik/Zielgruppe)
- Tiergestützte Angebote
- Projekte, die bereits begonnen haben sowie Anschluss- oder Ausfallfinanzierung
- Doppelförderungen ein und desselben Förderzwecks (bei Kombination mit weiteren Fördermittelgebern sind diese gesondert auszuweisen)