Wer wir sind

Akteure am Tisch bei der Planung eines idealen Quartiers

Die LWL-Sozialstiftung wurde im Jahr 2020 als Tochtergesellschaft des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) gegründet. Ein Jahr später wurde sie als gemeinnützig anerkannt und kann seitdem Förderungen vergeben. Jährlich stehen zur Vergabe etwa 800.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel fließen in soziale Projekte im Gebiet Westfalen-Lippe. Mit diesem Fördervolumen nimmt die LWL-Sozialstiftung im sozialen Bereich neben der Stiftung Wohlfahrtspflege und der Aktion Mensch eine Spitzenposition ein.

Wer entscheidet über Förderungen
der LWL-Sozialstiftung?

Über Förderanträge entscheidet der Aufsichtsrat der LWL-Sozialstiftung, der grundsätzlich zweimal im Jahr tagt. Für Anträge auf Förderung gibt es zwei Termine, die zu beachten sind: über Anträge, die die LWL-Sozialstiftung bis Ende Februar erreichen, entscheidet der Aufsichtsrat in der Regel noch im ersten Halbjahr; Anträge, die bis Ende August gestellt werden, werden zum Ende des Jahres entschieden.

Die Anträge werden durch die Geschäftsführung geprüft und bewertet und dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt. Nach dem Beschluss zur Förderung wird mit den Antragstellenden ein Fördervertrag geschlossen und die Projekte können beginnen.  Förderungen können mit Auflagen verbunden sein. Eine Ablehnung der Förderung bedarf keiner Begründung. Bei Interesse an einer Förderung nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt auf. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für die Förderprojekte zur Seite.

Was die LWL-Sozial-Stiftung macht

Informationen über die LWL-Sozial-Stiftung.

LWL ist kurz für: Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Der LWL ist für die Menschen da.

Und für das Gebiet Westfalen-Lippe.

Das Gebiet Westfalen-Lippe ist in Nord-Rhein-Westfalen.

Auf der Deutschland-Karte ist das Gebiet rot eingezeichnet.

Westfalen-Lippe

Die LWL-Sozial-Stiftung gehört zum LWL.

Die Sozial-Stiftung will:

  • Mehr Inklusion
  • Mehr Teilhabe für alle Menschen in Westfalen-Lippe
  • Weniger Barrieren

 

Menschen sollen gesund bleiben.

Und sich wohl fühlen.

Die Sozial-Stiftung gibt zum Beispiel Geld für: 

Soziale Projekte. 

Das hilft Menschen,

die in Westfalen-Lippe wohnen.

Wer Geld bekommen möchte,

muss einen Antrag schreiben.

Und Regeln beachten.

Die Regeln stehen in den Förder-Richtlinien (Achtung: schwere Sprache). 

Eine Person allein bekommt kein Geld.

Das Geld bekommen nur:

  • Vereine
  • Dörfer
  • Städte
  • Soziale Einrichtungen

Das Geld bezahlt zum Beispiel:

  • Die Arbeit von Menschen
  • Bücher
  • Internet-Seiten
  • mehr Leichte Sprache
Buch mit Bildern der Leichten Sprache

Was auf diesen Internet-Seiten steht

Die Internet-Seiten beschreiben:

  • die LWL-Sozial-Stiftung
  • Wer Geld bekommen kann
  • Was man dafür tun muss
  • Wer über das Geld entscheidet
  • Wer Geld bekommen hat
  • Welchen Menschen das Geld nützt

Wenn Sie mehr Wissen wollen:

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen.

Die Nummer ist:

0251 591 8354

Sie können eine E-Mail schreiben.

Die Adresse ist:

info@lwl-sozialstiftung.de

Sie können auch einen Brief schreiben.

Die Adresse ist:

LWL-Sozialstiftung gGmbH

An den Speichern 6

48157 Münster

 

 

 


Die Deutschland-Karte gehört: TUBS, CC BY-SA 3.0

Die anderen Bilder gehören: ARASAAC – Gobierno de Aragon

Einführungsvideo in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

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